Anleitung

Urlaub Fehlzeiten

Urlaubstageberechnung bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters mitten im Jahr

Startet ein Mitarbeiter erst in der Mitte des Jahres seinen Arbeitsvertrag, so erhält er nicht den gesamten Jahresurlaub in der neuen Firma. Seine verbliebenen Urlaubstage werden für das Einstellungsjahr berechnet. Oft geschieht dies anhand der verbliebenen Arbeitstage im Verhältnis zum eigentlichen Gesamturlaub berechnet. Diese Urlaubstage können Sie in LogMyTime eintragen.

Ein Beispiel
Urlaubsregelung: 30 Tage pro Jahr
Einstellung zum: 01.09.2024
Zur Verfügung stehende Urlaubstage: 10 Tage

Voraussetzungen prüfen

Damit der zur Verfügung stehen Urlaub richtig berechnet wird, müssen in LogMyTime folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

  • In den Firmenweiten Einstellungen muss das ganze Modul Überstunden, Sollarbeitszeit, Fehlzeiten, Urlaub eingeschaltet sein.
  • In den Firmenweiten Einstellungen muss im oben erwähnte Modul dann auch noch die Option gesetzt sein: Berechnung von verbleibenden Urlaubstagen = eingeschaltet.
  • Der Mitarbeiter sollte eine automatische Urlaubsregelung hinterlegt haben, z.B. 30 Tage im Jahr.

Urlaubstage für das Restjahr eintragen

Errechnen Sie wie viele Urlaubstage der Mitarbeiter im Restjahr noch hat und auf wie viele Tage er keinen Anspruch in Ihrem Betrieb hat.

Im obigen Beispiel mit den 30 Urlaubstagen sind dies 10 Urlaubstage mit Anspruch und 20 Urlaubstage ohne Anspruch.

Wählen Sie dann auf der LogMyTime Webseite

Verwaltung - Urlaub und Fehlzeiten - Kartenreiter namens Urlaubs-Ausgleichsbuchungen - Ausgleichsbuchung

Ziehen Sie nun für das aktuelle Jahr einmalig die schon verbrauchten 20 Urlaubstage ohne Anspruch ab:

Auswertung der Urlaubstage

Nun sollten Sie überprüfen, ob die Anzahl der Urlaubstage richtig berechnet wurde.

Zeigen Sie dazu die nachfolgende Seite an:Verwaltung - Urlaub und Fehlzeiten.

Wählen Sie dann in der Zeile des entsprechenden Mitarbeiters Details.

Nun können Sie sehen, wie LogMyTime die Anzahl der Urlaubstage für den Mitarbeiter berechnet.