In LogMyTime können Überstundenkonten geführt und damit Überstunden ausgewertet werden. Dazu wird zunächst eine hinterlegte Sollarbeitszeit mit der tatsächlichen Arbeitszeit verglichen. Der Unterscheid wird jeweils im Überstundenkonto gespeichert. Ausgleichsbuchungen sind möglich, um ausbezahlte Überstunden oder Änderungen aufgrund eines Jahreswechsels im Überstundenkontos zu notieren.
Zur Einrichtung der Sollstunden- und Überstundenfunktion in LogMyTime gibt es eine ausführliche Anleitung. In dieser werden alle Schritte beschrieben, um mit der Auswertung von Sollzeiten und Überstunden zu starten.
Hinweis: Damit Überstunden erfasst werden können, müssen Sie für den entsprechenden Mitarbeiter ein Arbeitszeitmodell mit Sollstunden wählen und die Erfassung von Überstunden erlauben.
LogMyTime enthält eine Überstundenauswertung, die tatsächliche Arbeitsstunden und hinterlegte Sollstunden vergleicht. Sie finden diese auf der LogMyTime Webseite unter Auswertungen > Detaillierte Auswertungen - Bitte wählen Sie die Art der Auswertung: > Überstundenauswertung .
Je nach Verwendungszweck können Sie bei der Überstundenauswertung verschiedene Auswertungsparameter einstellen.
Der Detailgrad erlaubt die folgende Auswertungsvarianten:
Die detaillierte Auswertung eigent sich gut zur Weitergabe an Mitarbeiter, damit diese die Buchungen auf ihrem Überstundenkonto nachvollziehen können.
Werden für einen Mitarbeiter die Überstunden abgebaut, indem er eine Auszahlung erhält, so kann dies in LogMyTime hinterlegt werden. Dazu ist eine Ausgleichsbuchung nötig, die das Überstundenkonto ändert.
Eine detaillierte Anleitung zu den ausbezahlten Überstunden finden Sie hier.
Die Mitarbeiter können in LogMyTime Überstunden per Freizeitausgleich abbauen. Dazu muss ein Mitarbeiter einfach in einem Zeitraum, für den eine bestimmte Sollstundenzeit vorgesehen ist, weniger als erwartet arbeiten. LogMyTime berechnet die fehlenden Zeiten und baut die Überstunden automatisch ab.
Eine detaillierte Anleitung zu den abgefeierten Überstunden finden Sie hier.
Für die Überstundenkonten von Mitarbeitern können Ausgleichsbuchungen erstellt werden. Damit können zum Beispiel:
Falls im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden automatisch abgegolten ist, so kann dies im Arbeitszeitmodell hinterlegt werden. Es werden dann nur über den Wert der abgegoltenen Stunden hinaus anfallende Arbeitsstunden als wirkliche Überstunden geführt.