Bei manchen Fehlzeiten ist es ratsam zu vermerken, ob der Mitarbeiter schon ein Attest vorgelegt hat.
Sie können daher in der Attest-Funktion von LogMyTime einstellen, für welche Abwesenheitsgründe Atteste vorgelegt werden können. Bei Abwesenheitsgründen, bei denen kein Attest vorgelegt werden kann, z.B. Urlaub, wird dann auch gar nicht danach gefragt.
Praktisch ist schließlich die Suche nach fehlenden Attesten, so läßt sich z.B. leicht rausfinden, ob es noch Krankheitstage gibt, für die Mitarbeiter noch kein Attest vorgelegt haben.
Zeigen Sie die Details des entsprechenden Abwesenheitsgrundes an unter:
Verwaltung > Urlaub und Fehlzeiten > Abwesenheitsgründe > Ändern in der Zeile des Abwesenheitsgrunds
Setzen Sie das Häkchen bei Es kann vermerkt werden, dass ein Attest vorgelegt wurde
So halten Sie fest, dass für eine einzelne Fehlzeit ein Attest vorgelegt wurde
Beim Verbuchen einer neuen Fehlzeit oder dem Ändern einer schon eingetragenen Fehlzeiten:
Bei jeder einzelnen Fehlzeitenbuchung wird so jeweils notiert, ob ein Attest schon vorgelegt wurde. Wählen Sie für die Fehlzeit einen nicht attestierbaren Abwesenheitsgrund, dann erscheint in dem Formular auch keine Checkbox, mit der ein Attest vermerkt werden kann.
In der Liste der Fehlzeitenbuchungen kann man